Infos für Patient:innen
Anmeldung, Kosten, Erreichbarkeit, Absagen, Schweigepflicht, Anreise, Notfälle
In einer akuten psychiatrischen Notsituation (Selbstgefährdung oder Fremdgefährung) wenden Sie sich bitte an folgende Stellen:
Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 17 Jahren
Notfallzentrum der Kinder- und Jugendpsychiatrie
031 932 88 44
Erwachsene
Psychiatrischer Notfalldienst Spital Emmental
034 421 27 00
Bei Krisen können wir zudem folgende Anlaufstellen empfehlen:
Voraussetzung für eine Anmeldung ist eine Anordnung durch Ihre:n Kinderärzt:in, Hausärzt:in, oder Psychiater:in.
Eine Anordnung reicht für bis zu 15 Sitzungen und kann danach durch die zuweisende Fachperson um weitere 15 Sitzungen verlängert werden. Für eine abermalige Verlängerung benötigen Sie die Kostengutsprache Ihrer Krankenkasse.
Der Bedarf einer Verlängerung nach 30 Sitzungen muss durch eine:n Psychiater:in (mit Facharzttitel in Psychiatrie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie) oder eine:n Ärzt:in mit dem interdisziplinären Schwerpunkt «Psychosomatische und psychosoziale Medizin» bestätigt werden.
Mehr Infos zum Anordnungsformular finden sich auf diesem Infoblatt.
Anmeldungen erfolgen ans gesamte Elfamjuki-Team. Die Zuteilung nehmen wir nach Kapazität und persönlichen Stärken vor. Wenn Sie eine unserer Therapeutinnen bereits kennen, vermerken Sie dies bitte bei der Anmeldung.
Die Behandlungskosten der Psychotherapie werden von der Grundversicherung (Krankenkasse) oder der Invalidenversicherung (IV) übernommen.
Bitte bringen Sie Ihre Krankenkassenkarte zum ersten Termin mit.
Falls medizinische Massnahmen von der IV übernommen werden, bringen Sie bitte zusätzlich die entsprechende Verordnung zum ersten Termin mit.
Materialkosten werden von Krankenkasse und IV nicht übernommen und bei grösseren Beträgen privat in Rechnung gestellt. Die Materialkosten für eine ADHS-Abklärung betragen CHF 35.-
Sie erreichen uns per Mail. Gern können wir auf diesem Weg einen telefonischen Termin vereinbaren.
Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen bei Absagen unter 24 Stunden oder Nichterscheinen zum Termin die Kosten privat in Rechnung stellen.
Wir unterstehen der beruflichen Schweigepflicht. Diese gilt bei Jugendlichen (mit wenigen Ausnahmen) auch gegenüber den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
Oft erfordert die psychotherapeutische Behandlung eine Zusammenarbeit mit anderen Fachpersonen. Dazu gehören beispielsweise Ärzt:innen, Lehrpersonen oder Beistandspersonen. Wir werden Sie nach der Anmeldung bitten, uns den involvierten Stellen gegenüber von der Schweigepflicht zu entbinden.
Unsere Praxis befindet sich an der Oberburgstrasse 67 in Burgdorf, im 1. Stock rechts, mit Lift.
Für unsere Agenden, Krankengeschichten und die Rechnungsstellung arbeiten wir mit der Schweizerischen Ärztekasse AEK zusammen. Die Patienteninformation zum Umgang mit Personendaten finden Sie hier sowie in der Praxis aufgelegt.
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